
Änderungen im Kinder- und Jugendschutz
Welche Regelungen gelten bei Veranstaltungen und im Gastgewerbe?
Die gesetzlichen Änderungen im Kinder- und Jugendschutz (Ausgehzeiten, Alkohol und Nikotin) haben auch Auswirkungen auf die von Unternehmern anzubringenden Hinweise nach dem Jugendgesetz. Es wird nun zwischen der Verpflichtung zum Aushang bei Film- und Medienvorführungen und sonstigen Veranstaltungen sowie der Verpflichtung zum Aushang in Gastgewerbebetrieben unterschieden.
Anbei finden Sie beide Infoblätter zum Download. Gerne können wir Ihnen auch gedruckte Exemplare zukommen lassen.
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